
Wichtige Information zur neuen EU-Regelung bei Überweisungen
Sollten Sie für Ihre Zinszahlungen keinen oder einen zu geringen Freistellungsauftrag eingereicht haben, können Sie die abgeführten Kapitalertragsteuern im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung zurückfordern. Vorrausetzung hierfür ist, dass Sie im Jahr 2022 insgesamt nicht mehr als 801 Euro als einzelveranlagte Person oder 1.602 Euro als gemeinsam veranlagtes Paar an Kapitalerträgen eingenommen haben (ab 2023: bis 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro).
In der Steuerbescheinigung, die Sie in Ihrem Kundenkonto unter dem Reiter „Projektunterlagen“ finden, werden alle notwendigen Daten für die Eintragung in die Steuererklärung aufgeführt. In der Steuererklärung selbst müssen diese Informationen in der Anlage KAP wie folgt erfasst werden:
bitte beachten Sie eine wichtige Änderung im Rahmen neuer EU-Vorgaben zur Betrugsprävention:
Ab sofort wird bei Banküberweisungen automatisch geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Gelder und soll Fehlüberweisungen sowie Betrugsversuche effektiv verhindern. Zahlungen können künftig nur dann erfolgreich durchgeführt werden, wenn die Empfängerdaten exakt übereinstimmen.
Wichtig:
Um sicherzustellen, dass Ihre Transaktionen reibungslos abgewickelt werden, bitten wir Sie, Ihre hinterlegten Kontoinformationen in Ihrem Kundenkonto auf Richtigkeit zu überprüfen.
Achten Sie insbesondere auf:
- die korrekte Schreibweise Ihres Namens
- die Verwendung von Doppelnamen, wenn diese auch bei Ihrer Bank hinterlegt sind
- eventuell noch gespeicherte Geburtsnamen (z. B. bei Namensänderung nach Heirat)
- die exakte IBAN
Zudem hat uns der Treuhänder secupay nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Überweisung von Investitionsbeträgen für neue Projekte ausschließlich der Treuhänder secupay als Kontoinhaber angegeben werden darf.
Bitte geben Sie bei den Empfängerdaten nicht zusätzlich den Namen des Projekts an, da dies zu einem Abgleichfehler und einer Rücküberweisung führen kann.
Für Ihre Investitionen hat diese Änderung keine Auswirkungen – Sie erhalten weiterhin wie gewohnt alle relevanten Informationen zur Zahlungsabwicklung über geprüfte Konten.