Informationen zur Eintragung der Kapitalertragsteuer in Ihrer Steuererklärung
Sollten Sie für Ihre Zinszahlungen keinen oder einen zu geringen Freistellungsauftrag eingereicht haben, können Sie die abgeführten Kapitalertragsteuern im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung zurückfordern. Vorrausetzung hierfür ist, dass Sie im Jahr 2022 insgesamt nicht mehr als 801 Euro als einzelveranlagte Person oder 1.602 Euro als gemeinsam veranlagtes Paar an Kapitalerträgen eingenommen haben (ab 2023: bis 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro).
In der Steuerbescheinigung, die Sie in Ihrem Kundenkonto unter dem Reiter „Projektunterlagen“ finden, werden alle notwendigen Daten für die Eintragung in die Steuererklärung aufgeführt. In der Steuererklärung selbst müssen diese Informationen in der Anlage KAP wie folgt erfasst werden:
- Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1Satz 1 Nr. 7 EStG à in Zeile 7
- Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages à Zeile 16
- Kapitalertragsteuer à in Zeile 37
- Solidaritätszuschlag à in Zeile 38
- Kirchensteuer à in Zeile 39
Damit das Finanzamt diese anrechnet, müssen Sie dies mit der Original-Steuerbescheinigung nachweisen können.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Finanzamt.
Hinweis: Archivierter Inhalt – Stand: 24.09.2026
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