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Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz abgesegnet und verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 01.01.2023 werden neben anderen steuerlichen Änderungen auch Sparer vermehrt gefördert.

Was bedeutet dies für Ihre Zinsen?

Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, etc. werden ab sofort in einem etwas größeren Umfang steuerfrei, da der Sparer-Pauschbetrag für Privatpersonen erhöht wurde. Der Betrag wird von aktuell 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und Kinder sowie von 1.602 Euro auf 2.000 für Zusammenveranlagte, also Ehepaare und Lebenspartner erhöht. Für Sie bedeutet dies konkret, dass Sie ab sofort mehr Zinsertrag steuerfrei erwirtschaften können, da Sie einen höheren Betrag freistellen können.

Was passiert mit Ihren bestehenden Freistellungsaufträgen?

Damit für Sie kein zusätzlicher Aufwand im Rahmen dieser Änderungen entsteht, sind Banken, Finanzdienstleister, Fondsgesellschaften, etc. nach den gesetzlichen Neuerungen dazu verpflichtet Ihre bestehenden Freistellungsaufträge automatisch für Sie anzupassen. Das bedeutet, dass Ihre bestehenden Freistellungsaufträge ohne Ihr Zutun um 24,844% erhöht werden.

Sollten Sie bei ecozins für Ihre Investitionsprojekte bereits Freistellungsaufträge eingereicht haben, werden diese selbstverständlich ebenfalls automatisch angepasst.

Hinweis: Sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag anpassen wollen, können Sie dies jederzeit in Ihrem ecozins – Kundenkonto vornehmen.

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