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Bürgerwind Dörentrup
Ein Projekt, das Ihnen 3,5% Rendite bringt und das Klima schützt.

„Es wird Zeit, dass wir etwas tun – und wir werden ja auch aufgefordert etwas zu tun. Und deshalb haben wir eine Bürgerenergiegenossenschaft gegründet, die hier ein Windrad bauen wird.“ [Manfred Meyer-Gattermann]

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Hinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser angebotenen Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Bürgerwind Dörentrup

Nordrhein-Westfalen

Festzins 3,5% p.a.
Laufzeit 31. Dezember 2023
Tilgung endfällig
Mindestanlagebetrag 250 €
Maximalanlagebetrag 25.000 €
Gesamtvolumen 500.000 €
Bereits investiert
365.050 €
365.050 € 73%

Bürgerwind Dörentrup ist erfolgreich finanziert

Das Projekt wurde erfolgreich finanziert!
Ein weiteres Windenergieprojekt das aktuell zur Investition zur Verfügung steht ist „Bürgerwindpark Schönberg“

mehr über Bürgerwindpark Schönberg erfahren

Marcus und Manfred Meyer-Gattermann Portrait

Sehr geehrte Investorinnen und Investoren,

mit Ihrer Geldanlage tragen Sie aktiv zur Energiewende bei. Windenergie ist eine klimafreundliche und nahezu unerschöpfliche Energiequelle. Unsere Genossenschaft engagiert sich in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien. Der Vorstand besitzt langjährige Erfahrung mit der Planung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und hat mit dem Projektentwickler VSB Neue Energien Deutschland GmbH einen renommierten Partner gefunden. Unser Standort zeichnet sich durch die Vielfalt von Energieträgern aus. In Sichtweite der Windenergieanlage bestehen bereits eine Freiflächenphotovoltaikanlage und eine Biogasanlage. Zusammen mit dem Innovationszentrum und örtlichen Partnern ist es unser langfristiges Ziel, ein Pilotprojekt zur Vollversorgung mit regenerativer Energie zu verwirklichen.

Wir freuen uns, Sie als Investor auf dem Weg in eine grüne Zukunft begrüßen zu dürfen.

Manfred Meyer-Gattermann und Torben Meyer-Gattermann

Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft Dörentrup-Wendlinghausen eG

Projektbeschreibung

Die Bürgerenergiegenossenschaft Dörentrup-Wendlinghausen eG möchte gemeinsam mit Ihnen die Energiewende in Deutschland vorantreiben und nachhaltige Energie erzeugen. Dafür plant Sie in Wendlinghausen, in der Gemeinde Dörentrup im Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen, den Bau einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V136-3.6 MW. Die Gesamtleistung der Anlage beläuft sich auf 3,6 Megawatt. Insgesamt kann bis zu 9 Mio. kWh sauberer Strom pro Jahr produziert werden. Damit lassen sich rund 3.600 Haushalte mit nachhaltigem Strom versorgen und bis zu 6.000 Tonnen CO2 jährlich einsparen. Die Windenergieanlage wird auf einer Fläche errichtet, die dafür bereits langfristig gesichert wurde. Die Projektentwicklung erfolgt durch die VSB Neue Energien Deutschland GmbH, die bereits zahlreiche Windenergieprojekte erfolgreich realisiert hat. Die VSB Neue Energien Deutschland GmbH hat umfassende Planungsleistungen für das Projekt „Bürgerwind Dörentrup“ erbracht und begleitet die Projektentwicklung bis zur Inbetriebnahme der Windenergieanlage.  Mit dem Erhalt der Genehmigung nach dem Bundesimissionsschutzgesetz erwirbt die Bürgerenergiegenossenschaft Dörentrup-Wendlinghausen die Rechte für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlage von der VSB Neue Energien Deutschland GmbH.

Zeitplan:

  • 4. Quartal 2019: Erhalt der Genehmigung nach dem Bundesimissionsschutzgesetz
  • 1. Quartal 2020: Teilnahme an der Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen
  • 2. Quartal 2020: Beginn der Errichtung der Windenergieanlage
  • 4. Quartal 2020: Inbetriebnahme der Windenergieanlage

Projektupdate: Bürgerwind Dörentrup hat die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten

14.11.2019: Der Erhalt der Genehmigung nach dem BImSchG ist einer der wichtigsten Meilensteine bei der Umsetzung eines Windenergieprojekts. Um diese Genehmigung zu erhalten müssen im Vorfeld zum Teil über mehrere Jahre Gutachten erstellt werden, die die Unbedenklichkeit des Vorhabens attestieren. Die Genehmigung nach BImSchG ist vergleichbar mit einer Baugenehmigung. Erst wenn die Genehmigung nach BImSchG von der zuständigen Behörde erteilt wurde, darf mit der Errichtung einer Windenergieanlage begonnen werden. Dem Bau der Windenergieanlage in Dörentrup im neuen Jahr 2020 steht damit nichts mehr entgegen.

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Anlagenstandort

Der Anlagenstandort befindet sich in der Gemeinde Dörentrup im Landkreis Lippe, Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinde Dörentrup befindet sich Luftlinie rund 32 km östlich der Stadt Bielefeld und 62 km südwestlich der Stadt Hannover. Am Anlagenstandort wird eine Windenergieanlage des Typs Vestas V136 errichtet. Der erzeugte Strom wird in das regionale Stromnetz eingespeist.

Für den Standort der Windenergieanlage in Dörentrup liegt ein entsprechendes Windgutachten vor. Die gemessene Windgeschwindigkeit am geplanten Standort der Windenergieanlage beträgt in Nabenhöhe durchschnittlich 6,3 m/s.

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Projektentwicklung

VSB Gruppe:
Die VSB mit Hauptsitz in Dresden zählt zu den führenden Komplettanbietern im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Kerngeschäft liegt in der internationalen Projektentwicklung von Wind- und Photovoltaikparks sowie deren Betriebsführung und Instandhaltung. Seit 1996 hat VSB mehr als 650 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit rund 900 Megawatt installierter Leistung und einem Investitionsvolumen von 1,4 Milliarden Euro europaweit geplant und errichtet. Im Konzern und den verbundenen Unternehmen sind über 300 Mitarbeiter an 16 Standorten tätig.

VSB Logo

Anlagentechnik

Die Windenergieanlage des Typs Vestas V136 eignet sich ideal für niedrige und mittlere Windgeschwindigkeiten, wie sie am Standort der Windenergieanlage der Bürgerenergiegenossenschaft Dörentrup-Wendlinghausen eG vorzufi nden sind. Die Gesamtleistung der Windenergieanlage beträgt
3,6 MW. Das Wind- und Ertragsgutachten eines unabhängigen Gutachters prognostiziert unter Berücksichtigung der Windverhältnisse am Standort einen jährlichen Stromertrag von 9.113.800 kWh.
Die kaufmännische Betriebsführung wird der Bürgerenergiegenossenschaft Dörentrup-Wendlinghausen eG obliegen. Die Wartung der Windenergieanlage übernimmt voraussichtlich der Anlagenhersteller Vestas.

 Technische Daten
 WEA-Typ   Vestas V136-3.6 MW
 Gesamtleistung  3.600 kWp
 Spezifischer Ertrag  2.500 kWh/kWp
 Stromertrag  9.000.000 kWh
 Anzahl WEA  1
 CO2-Einsparung  ca. 6.000 Tonnen
 Versorgte Haushalte   ca. 3.600

Finanzierung

Die Gesamtinvestition beträgt 5.600.000 EUR, wobei ca. 79% auf den Bau und Erwerb der Windenergieanlage entfallen und 21% auf die damit zusammenhängende Projektentwicklung. Von den 5,6 Mio. Euro werden 4,1 Mio. Euro über eine Bank fremdfinanziert, 1 Mio. Euro werden durch die Beiträge der Genossenschaftsmitglieder finanziert. Darüber hinaus ist ein Investitionsanteil in Höhe von 500.000 Euro für ein Crowdinvesting vorgesehen. Beim Crowdinvesting geht es darum, gemeinsam mit vielen Anlegern nachhaltige Projekte zu finanzieren. Sie unterstützen mit Ihrem Investment ein Projekt, das dem Klimaschutz dient und profitieren gleichzeitig vom wirtschaftlichen Erfolg des Projekts.

 Mittelherkunft  Mittelverwendung
 Eigenkapital   1.000.000 €  Kaufpreis WEA inkl. Zuwegung, Anschluss, Verkabelung  4.406.000 €
 Mezzanine Kapital (Nachrangdarlehen)  500.000 €  Projektentwicklung   1.194.000 €
 Fremdkapital 4.100.000 €    
 Gesamt  5.600.000 €  Gesamt  5.600.000 €

Torben Meyer-Gattermann und Manfred Meyer-Gattermann haben bereits mehrere Windenergieanlagen projektiert und die OWS eG betreibt einige davon selbst. Von dieser Erfahrung profitiert die Bürgerenergiegenossenschaft Dörentrup-Wendlinghausen und Sie als Anleger.

Anlegerfragen

  1. Wie hoch ist die Gesamtinvestition des Projekts? Welche Finanzierungsstruktur ist vorgesehen?
    Die prognostizierte Gesamtinvestition des Projekts beträgt 5.600.000 Euro. Rund 80% entfallen auf den Kaufpreis der Windenergieanlage inkl. Zuwegung, Anschluss und Verkabelung. Weitere 20% entfallen auf die Projektentwicklung. Darin ist auch der Erwerb der Projektrechte von der VSB enthalten.Üblicherweise besteht die Finanzierung eines Windenergieprojekts aus drei Komponenten. Wir gehen von Eigenkapital (Genossenschaftsanteile der Mitglieder) in Höhe von 1.000.000 Euro, Mezzaninkapital (Nachrangdarlehen über ecozins) in Höhe von 500.000 Euro und Fremdkapital (Bankdarlehen) in höhe von 4.100.000 Euro aus. Die Bank bewertet die Genossenschaftsanteile und das Mezzaninkapital als wirtschaftliches Eigenkapital. Der geplante Eigenkapital-Anteil beträgt fast 30%, was vergleichsweise hoch ist.
  1. Was passiert, wenn das geplante Gesamtvolumen von 500.000 Euro nicht erreicht wird?
    Der geplante Eigenkapitalanteil von 30% ist vergleichsweise hoch. Der von der Bank geforderte Mindest-Eigenkapital-Anteil ist wesentlich geringer und bereits nahezu vollständig eingeworben. Sollte das Gesamtvolumen von 500.000 Euro nicht erreicht werden, kann ein höheres Bankdarlehen aufgenommen werden oder mehr Eigenkapital durch Genossenschaftsmitglieder zur Verfügung gestellt werden. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sich der Baubeginn verzögert, wenn die 500.000 Euro nicht bis zum 22.02.2020 eingeworben werden.
  1. Wie viele Mitglieder hat die Genossenschaft und wie viele Anteile wurden gezeichnet?
    Die Genossenschaft hat zurzeit 80 Mitglieder, die ca. 1600 Anteile gezeichnet haben. Dies entspricht einem Kapital in Höhe von 400.000 Euro.
  1. Wie wird die Zinszahlung zum 31.12.2020 sichergestellt, wenn die Inbetriebnahme der Windenergieanlage erst in Q4/2020 ist?
    Anlegerinnen und Anleger, die im Jahr 2019 investiert haben, haben bereits zum 31.12.2019 erstmals eine Zinszahlung erhalten. Die Zinszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger, die vor Inbetriebnahme der Windenergieanlage fällig sind, wurden in der Gesamtkalkulation berücksichtigt und werden aus Gesellschaftskapital bedient.
  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bankfinanzierung? Für wann ist die Auszahlung des Bankdarlehens geplant?
    Die Finanzierungsgespräche mit Banken befinden sich kurz vor dem Abschluss. Der von der Bank geforderte Mindest-Eigenkapitalanteil ist nahezu erreicht. Die Auszahlung der Bankdarlehen erfolgt in der Regel kurz vor Baubeginn der Windenergieanlage. Die Bankdarlehen können bedarfsgerecht abgerufen werden, um die Zinsbelastung möglichst gering zu halten.
  1. Können Sie den Jahresabschluss 2018 zur Verfügung stellen? Wie ist die Eigenkapital-Quote der Genossenschaft?
    Der Jahresabschluss 2018 steht für registrierte Nutzer unter „Investmentdetails“ zum Download bereit. Bezogen auf das Genossenschaftskapital liegt die Eigenkapital-Quote derzeit bei rund 7% im Verhältnis zur geplanten Gesamtinvestition.
  1. Liegen Klagen gegen die Genehmigung nach dem BImSchG vor? Welche Folgen hat das?
    Es ist leider üblich, dass Genehmigungen nach dem BImSchG von Windkraftgegnern beklagt werden. Eine Klage hat jedoch nicht unbedingt zur Folge, dass sich der Bau der Windenergieanlage verzögert oder ganz verhindert wird. Auch gegen unsere Genehmigung nach dem BImSchG liegen zwei Klagen vor, wovon eine ohne Begründung eingereicht wurde. Beklagt wird dabei nicht die Genossenschaft, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde. Unsererseits wurde bereits ein Sofortvollzugsantrag gestellt, dessen Genehmigung Voraussetzung für den Bau der Windenergieanlage trotz Vorliegen der Klagen ist.
  1. Wurde die Genehmigung nach dem BImSchG inzwischen von VSB erworben?
    Nein. Die Genehmigung nach dem BImSchG wird in den nächsten Wochen von der VSB erworben.
  1. Wie bewerten Sie das Risiko, dass die Windenergieanlage trotz Genehmigung nach dem BimschG nicht gebaut werden kann bzw. Verzögerung auftreten?
    Das Risiko, dass die Windenergieanlage trotz einer Genehmigung nach dem BImSchG nicht gebaut wird, ist sehr gering. Die Behörde ist bei der Prüfung des Antrags und ihrer Entscheidung sehr sorgfältig vorgegangen. Es gab eine öffentliche Auslegung und einen Erörterungstermin, bei dem Einwendungen gehört und abgewogen wurden. Die Gutachten, die Bestandteil des Genehmigungsantrags sind, wurden von renommierten Firmen durchgeführt. Mit der Genehmigung nach dem BImSchG erhält man die Erlaubnis eine Windenergieanlage zu errichten. Damit ist die Genehmigung nach dem BImSchG vergleichbar mit einer Baugenehmigung.
  1. Wie verhält es sich mit meinen Einlagen, falls das Geld zum Erwerb der Genehmigung verwendet wird, aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht gebaut werden kann?
    Der Nachrangdarlehensvertrag sieht eine Zweckbindung für das beschriebene Projekt vor. Sollte der Bau der Windenergieanlage nicht möglich sein, kann das Kapital auch nicht entsprechend verwendet werden, sodass der Nachrangdarlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden kann. Kommt es zu einem Abbruch des Projekts, ist die Genossenschaft, je nach Projektfortschritt, in der Lage das Kapital komplett oder anteilig zurückzuzahlen. Sollte das Kapital komplett verwendet worden sein, besteht für Anlegerinnen und Anleger das Risiko des Totalverlusts.
  1. An welcher EEG-Ausschreibung soll teilgenommen werden? Welche Vergütung wird zur Ausschreibung angenommen? Ist die Wirtschaftlichkeit weiterhin sichergestellt? Was passiert, wenn kein Zuschlag für dieses Projekt erteilt wird?
    Die Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergie an Land werden seit Mai 2017 viermal jährlich durchgeführt. Wir haben an der Ausschreibung im Dezember teilgenommen und den Zuschlag nur knapp verpasst, da sich unerwartet viele Bieter beteiligt hatten. Das Gebot der Genossenschaft, bzw. der VSB, lag bei 6,19 Cent/Kilowattstunde. Das höchste Gebot, das einen Zuschlag erhielt, lag bei 6,18 Cent/Kilowattstunde. Bei einem Zuschlag bei 6,19 Cent kommt es durch einen Standort-Aufschlag zu einer Vergütung von etwa 7,40 Cent/Kilowattstunde, wobei das Projekt auch mit einer geringeren Vergütung wirtschaftlich umgesetzt werden kann. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung gehen wir aktuell von einer Vergütung von 7,26 Cent/Kilowattstunde nach Berücksichtigung des Standortgütefaktors aus. Wir werden an einem der nächsten Ausschreibungstermine mit einem angepassten Gebot erneut teilnehmen und gehen davon aus, einen Zuschlag zu erhalten.
  1. Gibt es eine zweite Ertragsprognose? Basieren die Windgutachten auch auf Erträgen von Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe, sodass eine Standortüberschätzung ausgeschlossen werden kann?
    In der Regel sind für die Bankfinanzierung zwei unabhängige Windgutachten erforderlich. Die Gutachten für das Projekt wurden von zwei renommierten Gutachtern erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens von GEO-NET Umweltconsulting GmbH können registrierte Nutzer unter „Investmentdetails“ einsehen. Bei der Erstellung der Gutachten wurden auch Windenergieanlagen in der Nähe berücksichtigt, sodass eine Standortüberschätzung unwahrscheinlich ist.
  1. Welche Risiken gibt es während der Bauphase?
    Das größte Risiko ist, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung der Komponenten der Windenergieanlage gibt. Gewöhnliche Risiken sind darüber hinaus nicht bekannt.
  1. Wer übernimmt die technische Betriebsführung der Windenergieanlage und gibt es einen Vollwartungsvertrag? Welche Versicherungen werden für den Betrieb der Windenergieanlagen abgeschlossen?
    Die VSB Service GmbH wird die technische Betriebsführung übernehmen. Die Wartung der Windenergieanlage übernimmt der Anlagenhersteller Vestas. Durch den Vollwartungsvertrag wird unter anderem auch Maschinenbruch abgesichert. Darüber hinaus werden Haftpflicht-, Umwelthaftpflicht-, Rechtsschutz- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen.

Investmentdetails

 Konditionen
 Gesamtvolumen  500.000 €
 Zins p.a.  3,5%
 Zinsart  Festzins
 Zinszahlungen  jährlich zum 31.12.
 Tilgung  endfällig
 Fälligkeit  31.12.2023
 Art der Vermögensanlage  Nachrangdarlehen
 Mindestanlagebetrag  250 €
 Maximalanlagebetrag  25.000 €

Aktuelles

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