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Die Antworten zu Ihren Fragen zum Projekt „Bürgerwindpark Schönberg“

Die Antworten zu Ihren Fragen zum Projekt „Bürgerwindpark Schönberg“

Bis zum 17.05.2020 hatten Sie die Möglichkeit Ihre individuellen Fragen zum Projekt „Bürgerwindpark Schönberg“ direkt an den Geschäftsführer der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG zu richten. Ihre Fragen und die dazugehörigen Antworten haben wir hier für Sie aufgelistet. Selbstverständlich können Sie uns Ihre individuellen Fragen zum Projekt auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail zukommen lassen. 

  1. Wofür wird das Kapital verwendet, wenn die Anlagen bereits gebaut und in Betrieb sind?
    Die Windenergieanlagen wurden von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG sowie dem Projektentwickler vor- bzw. zwischenfinanziert. Das Kapital, das für diese Zwischenfinanzierung zur Verfügung gestellt wurde, wird durch das eingeworbene Kapital zurückgeführt.
  2. Wie und wer schließt eine mögliche Finanzierungslücke, wenn die 4,9 Mio. Euro Gesamtkapital (Eigenkapital, Mezzaninkapital, Crowdfinanzierung durch ecozins und Fremdkapital) nicht vollständig zusammenkommen?
    Die Investitionskosten für den Erwerb und Bau der Windenergieanlagen sind bereits angefallen und durch Eigen-, Mezzanin- und Fremdkapital finanziert. Ein Teil des Kapitals wurde durch den Projektentwickler BayWa r.e. zwischenfinanziert und wird jetzt durch das Kapital der Anlegerinnen und Anleger refinanziert. Sollte der gesamte Betrag nicht zusammenkommen, bliebe das Kapital der BayWa r.e. in der Gesellschaft und die Finanzierungslücke wäre gedeckt.
  3. Wer bringt das Eigenkapital von 1,9 Mio. EUR in die Gesellschaft ein? Sind das nur die zu beteiligenden Bürgerinnen und Bürger (Offerte an die Bewohner bis 5 Kilometer Entfernung zum Windpark-Standort, bedingt durch das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) und die Kommune selbst?
    Nach Billigung des Beteiligungsprospektes wird das Kommanditkapital eingeworben. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern führt dazu, dass sich alle Einwohner im Umkreis von 5 Kilometern um den Standort beteiligen dürfen. Aus dem Prozess erwarten wir ca. 800.000 Euro Eigenkapital. Der dann noch fehlende Anteil ist bereits über weitere Anfragen angemeldet.
  4. Welche weiteren Investoren bzw. Gesellschafter bringen Eigenkapital ein?
    Bürgerinnen und Bürger und Mitglieder aus dem Umfeld der NaturEnergie Region Hannover eG.
  5. Wer darf sich sonst noch Direktanteile am Windpark sichern?
    Grundsätzlich jeder. Gerne schreiben wir nach Billigung des Prospektes auch interessierte Crowdanleger an. Wir unterliegen dabei lediglich der Restriktion, dass mindestens 51% der stimmberechtigten Anteile direkt aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg kommen müssen. Sollte das nicht der Fall sein, würden die Stimmrechte begrenzt werden.
  6. Gibt es noch anhängige Klagen? Falls ja, welche Auswirkungen haben diese?
    Der Windpark wurde nicht beklagt.
  7. Warum erfolgt die Tilgung endfällig und nicht annuitätisch (evtl. mit einem tilgungsfreien Anfangsjahr)? Es müssten doch schon während der Laufzeit Erlöse erwirtschaftet werden, die es erlauben, nicht nur Zinsen zu zahlen, sondern auch das Darlehen teilweise zu tilgen. Falls das nicht der Fall ist, dann stellt sich die Frage, woher am Ende der Laufzeit das Geld kommen soll, um das Darlehen in einer Summe zurückzuzahlen.
    Die Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG plant zunächst Liquidität aus dem laufenden Geschäftsbetrieb aufzubauen. Aus der Liquidität, die damit über die Laufzeit der Crowdfinanzierung entsteht, erfolgt dann zum Ende der Laufzeit die Rückzahlung an die Anlegerinnen und Anleger.

Wenn auch Sie vom Erfolg des Projekts „Bürgerwindpark Schönberg“ profitieren und nachhaltig investieren möchten, informieren Sie sich noch heute:

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